Wie für fast jeden Bereich gibt es in Deutschland auch für die Errichtung eines Nationalparks verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen. Die genauen Bestimmungen sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Dieses legt fest, wann ein Nationalpark gegründet werden darf und welchem rechtlichen Schutz er genau untersteht.
In Deutschland gehört ein Nationalpark zu den unterschiedlichen Optionen des sogenannten gebietsbezogenen Schutzes der Natur. Was genau unter einem Nationalpark zu verstehen ist, wird im §24 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt. Nationalparks sind Gebiete, die großräumigen Schutz genießen. Sie müssen zu einem beträchtlichen Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Daneben dürfen sie in ihrem Zustand kaum oder nicht durch den Menschen beeinflusst sein. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Gebiet generell zu einem Nationalpark erklärt werden.
Ist ein Nationalpark erst einmal eingerichtet, gibt es eine Reihe von Regelungen, die eingehalten werden müssen. In Nationalparks sind alle Eingriffe, Vorhaben und Handlungen verboten, die einem Schutzzweck entgegenstehen. Das bedeutet, dass viele menschliche Eingriffe untersagt sind. Dies gilt vor allem für Bauvorhaben, durch die der Nationalpark betroffen sein könnte. Parks müssen generell bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Nationalparks unterstehen einem so großen Schutz, dass sie nicht zum Wohle eines höheren Zwecks wie etwa wirtschaftlichen Interessen benachteiligt werden können. Ist ein Nationalpark also erst einmal eingerichtet, kann er nicht durch menschliche Handlungen beschädigt werden, da diese als rechtlicher Verstoß zu verstehen sind.
Durch diesen rechtlichen Rahmen sind Nationalparks in Deutschland besonders gut geschützt. Der hohe Schutz sorgt aber auch dafür, dass die Gründung von Nationalparks sehr schwer ist, da sich ihr oftmals private Interessen entgegenstellen.